secu-IT · Support
Nutzervereinbarung
Stand: 4. September 2026
1. Geltungsbereich
Diese Nutzervereinbarung regelt die Nutzung des secu-IT Ticketsystems („Ticketsystem“) durch Unternehmen, mit denen eine Geschäftsbeziehung mit Raik Seefried, Rehwinkel 8, 49163 Bohmte („Anbieter“) besteht, sowie durch die von diesen Unternehmen benannten Nutzerinnen und Nutzer.
Das Ticketsystem richtet sich ausschließlich an Unternehmen und selbstständig tätige Personen im Sinne des § 14 BGB, nicht an Verbraucher. Eine Nutzung ist nur im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung mit dem Anbieter möglich; eine eigenständige Registrierung ist nicht vorgesehen.
2. Zugang und Nutzerkonten
Zugänge zum Ticketsystem werden ausschließlich vom Anbieter oder von einem hierzu berechtigten Administrator eingerichtet. Jeder Zugang ist nur mit Zwei-Faktor-Authentisierung nutzbar; deren Einrichtung ist beim ersten Login verpflichtend.
Nutzer sind verpflichtet, ihre Zugangsdaten und den zweiten Faktor vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Der jeweilige Mandant ist dafür verantwortlich, dass nur berechtigte Personen Zugang zu den ihm zugeordneten Nutzerkonten erhalten, und hat den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht eines Missbrauchs besteht.
3. Leistungsbeschreibung
Das Ticketsystem dient der strukturierten Erfassung und Bearbeitung von Support- und Serviceanfragen. Nutzer eines Mandanten können Tickets anlegen, kommentieren, Dateien anhängen und den Bearbeitungsstand verfolgen. Die Berater des Anbieters bearbeiten die Tickets und stellen sie zur Abnahme bereit; die Abnahme oder das Schließen eines Tickets erfolgt durch den Mandanten.
Das Ticketsystem ersetzt keine vertraglich vereinbarten Reaktions- oder Bearbeitungszeiten. Solche ergeben sich, sofern vereinbart, aus dem jeweiligen Vertrag zwischen Anbieter und Mandant.
4. Unentgeltlichkeit
Die Nutzung des Ticketsystems ist derzeit unentgeltlich und Bestandteil der mit dem jeweiligen Mandanten bestehenden Geschäftsbeziehung. Es handelt sich nicht um einen eigenständigen, entgeltlichen Vertrag. Der Anbieter behält sich vor, diese Vereinbarung künftig anzupassen, sollte sich das Nutzungsmodell ändern; über wesentliche Änderungen wird rechtzeitig per E-Mail informiert.
5. Pflichten der Nutzer
Nutzer verpflichten sich,
- das Ticketsystem nur im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehung und zu den hierfür vorgesehenen Zwecken zu nutzen,
- keine wahrheitswidrigen Angaben zu machen,
- keine rechtswidrigen Inhalte oder Schadsoftware in Tickets oder Anhängen zu übermitteln,
- das Ticketsystem nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere nicht in einer Weise, die die Verfügbarkeit oder Sicherheit für andere Nutzer beeinträchtigt,
- keine Zugriffsversuche auf Tickets oder Daten anderer Mandanten zu unternehmen.
6. Verfügbarkeit
Der Anbieter ist um einen möglichst unterbrechungsfreien Betrieb bemüht, kann jedoch angesichts der unentgeltlichen Bereitstellung keine bestimmte Verfügbarkeit garantieren. Wartungsarbeiten, technische Störungen oder Weiterentwicklungen können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
7. Vertraulichkeit
Beide Seiten behandeln die im Ticketsystem ausgetauschten und erfassten Informationen vertraulich und nutzen sie ausschließlich im Rahmen der Geschäftsbeziehung. Diese Verpflichtung besteht unabhängig von etwaigen gesonderten Vertraulichkeitsvereinbarungen zwischen Anbieter und Mandant fort.
8. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Anbieter nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Da die Nutzung des Ticketsystems unentgeltlich erfolgt, wird eine weitergehende Haftung, insbesondere für Datenverlust, ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Mandanten wird empfohlen, wesentliche über das Ticketsystem ausgetauschte Inhalte eigenständig zu sichern.
9. Geistiges Eigentum
Das Ticketsystem einschließlich seiner Software, Struktur und Gestaltung ist urheberrechtlich geschützt und bleibt Eigentum des Anbieters. Mandanten und ihren Nutzern wird für die Dauer der Geschäftsbeziehung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur bestimmungsgemäßen Nutzung eingeräumt. Die in Tickets erfassten unternehmensbezogenen Inhalte verbleiben beim jeweiligen Mandanten.
10. Beendigung des Zugangs
Mit Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen Anbieter und Mandant wird der Zugang zum Ticketsystem für den betreffenden Mandanten und dessen Nutzer deaktiviert. Der Anbieter kann den Zugang außerdem bei einem Verstoß gegen diese Nutzervereinbarung, insbesondere bei missbräuchlicher Nutzung, mit angemessener Ankündigung sperren.
11. Änderungen dieser Nutzervereinbarung
Der Anbieter kann diese Nutzervereinbarung mit Wirkung für die Zukunft anpassen, etwa bei Weiterentwicklung des Ticketsystems oder Änderung des Nutzungsmodells. Über wesentliche Änderungen wird per E-Mail informiert.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Nutzervereinbarung ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.